Haus- und Schulordnung
HAUS- UND SCHULORDNUNG
Der Haus- und Schulordnung liegen das SchUG und die dazugehörigen Verordnungen zu Grunde.
Die darin enthaltenen Bestimmungen gelten auch dann, wenn sie in dieser Haus- und Schulordnung nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Einlass der Schüler:innen in das Schulhaus
Für den stundenplanmäßigen Vormittagsunterricht werden die Schüler:innen
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn ab 7:45 Uhr in das Schulhaus eingelassen.
Um 7:55 Uhr sind alle Schüler:innen in der Klasse und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Unterrichtsbeginn ist 8:00 Uhr.
Für den stundenplanmäßigen Nachmittagsunterricht werden die Schüler:innen von den Lehrer:innen vor der Schule abgeholt (= 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn).
Die Schüler:innen müssen pünktlich erscheinen und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht früher als zur angegebenen Zeit im Schulhof anwesend sein.
Die Aufsichtspflicht der Lehrer:innen beginnt erst mit dem Einlass in das Schulhaus und endet mit dem Entlassen nach dem Unterricht.
Für Geschehnisse vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende sind die Eltern und Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Kleiderablage
Die Straßenkleidung, Kopfbedeckung und Schuhe werden in der für jede Klasse vorgesehene Garderobe abgelegt.
Die mit Namen versehenen Hausschuhe müssen in den Stofftaschen, auf denen der Name steht, verwahrt und aufgehängt werden.
Wir achten in der Garderobe auf Ordnung!
Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände!
Pausenordnung
Die Pausen dienen der Erholung. Das Lärmen, Laufen und Raufen ist nicht erlaubt.
Die Jause ist in der Klasse oder im Schulgarten einzunehmen.
Bei entsprechenden Wetterbedingungen wird die Pause im Schulgarten verbracht.
Deswegen sollen die Schüler:innen immer dem Wetter entsprechende Kleidung tragen.
Wenn es die Situation erfordert, dürfen die Klassenlehrer:innen die Pausenzeiten flexibel einteilen.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, auf eine gesunde Jause zu achten und Süßigkeiten nur in Ausnahmefällen mitzugeben.
Unterrichtsende
Die Schüler:innen werden in der Garderobe entlassen. Die Klassenräume sind in der unterrichtsfreien Zeit nicht mehr zugänglich.
Das Betreten des Schulhauses außerhalb der Unterrichtszeiten ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich (zB Haustürschlüssel vergessen).
Nach dem Unterricht müssen die Schüler:innen unverzüglich in den Hort oder nach Hause gehen.
Pflichten der Schüler:innen
- Im Schulhaus und am Schulgelände ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
- Bei böswilligen Verletzungen von Mitschüler:innen und Beschädigung der Schuleinrichtung aus Übermut oder grober Fahrlässigkeit haftet jeder/jede Schüler:in bzw. die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Jede Klasse ist für ihren Klassenraum verantwortlich. Alle Schäden oder Verunreinigungen sind sofort dem/der Klassenlehrer:in zu melden.
- Bei Sirenenalarm verlassen die Schüler:innen unter Führung der Lehrkraft das Schulhaus und begeben sich zum Sammelplatz.
- Fundgegenstände werden bei den Lehrer:innen abgegeben. Wertgegenstände werden beim Schulwart aufbewahrt, Kleidungsstücke in einer frei zugänglichen Fundkiste gesammelt.
- Inline-Skates/Mini-Scooter: Das Fahren im Schulgebäude mit Inline-Skates ist verboten. Deshalb ist auch abzuraten, den Schulweg auf diese Weise zurückzulegen. Dies betrifft auch Straßenschuhe mit integrierten Rollen.
- Radfahren ist im Schulhof verboten. Es dürfen nur die Schüler:innen mit dem Rad zur Schule kommen, die die gesetzlichen Anforderungen (Radfahrprüfung, Erreichen des 12. Lebensjahres oder Begleitung eines Erwachsenen) erfüllen. Eltern und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
- Elektronische Geräte: Weil es den Unterrichtsablauf stört, ist das Mitnehmen und Benützen von Handys und anderen elektronischen Geräten (z.B. Laser-Pointer) in der Schule verboten. Das Handy darf nur ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden! Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten
- Tägliche Kontrolle der Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Postheft oder am Elternabend vereinbarte Apps).
- Kontrolle, ob die Hausübungen erledigt sind und die Schulsachen vollständig sind.
- Sauberkeit in der Schultasche (alte Jausenreste entsorgen).
- Im Krankheitsfall müssen Unterlagen nach Absprache mit dem/der Klassenlehrer:in abgeholt und das Versäumte selbständig nachgeholt werden!
- Unverzügliche Bekanntgabe bei Änderung der Wohnadresse oder Telefonnummer.
Aussprachemöglichkeit
Für Aussprachen bitte einen Termin mit dem/der Klassenlehrer:in vereinbaren. Spontane Aussprachen vor oder während des Unterrichtes sind nicht möglich. In Notfällen sich bitte an die Schulleitung wenden.
Entschuldigung beim Fernbleiben eines Schülers vom Unterricht
Die Lehrer:innen sind ohne Aufschub mündlich oder schriftlich vor Beginn des Unterrichts zu verständigen.
Soll ein/e Schüler:in aus gerechtfertigtem Grund den Unterricht früher verlassen, ist dies dem/der Klassenlehrer:in schriftlich zu melden.
Der/die Schüler:in muss dann persönlich oder von einer mündigen Vertrauensperson abgeholt werden.
Kann ein/e Schüler:in aus gesundheitlichen Gründen am Turnunterricht nicht teilnehmen, ist eine schriftliche Begründung eines Arztes notwendig.
Ist die Turnstunde in der ersten Unterrichtseinheit kann der/die Schüler:in später kommen, ist die Turnstunde in der letzten Unterrichtseinheit kann der/die Schüler:in abgeholt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten nachweislich von der geänderten Unterrichtszeit informiert sind.